Der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Personalverleih wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Temporäre Mitarbeitende profitieren von einer besseren Altersvorsorge und einem längeren Lohnausfallschutz im Falle einer Erkrankung. Ihre Löhne sind branchenspezifisch geschützt. Die Innovation des GAV‘s für den Personalverleih sieht die Einführung des Weiterbildungsfonds für temporär Arbeitende vor.
Der GAV Personalverleih - kurz und bündig erklärt als Leporello
Der Medienmitteilungen von den Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


